Die Verantwortung dafür liegt beim Unternehmer. Bei ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmitteln liegen Richtwerte für die Prüffristen vor. Gemäß §
3 der Betriebssicherheitsverordnung muss die Ermittlung der erforderlichen
Prüffristen jeweils im konkreten Fall und anhand einer Gefährdungsbeurteilung
erfolgen.
Mit unserem Elektroinstallateur bieten wir unseren Kunden nun auch
kostengünstig die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
an.
Diese Zertifizierung ist nicht nur für unsere Kunden, Partner und Lieferanten
ein weltweit anerkannter Beleg für unsere Kompetenz und Leistungsfähigkeit,
sondern liefert allen Mitarbeitern eine wertvolle Dokumentation zur
Qualitätssicherung und die notwendigen Instrumente für einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess im Unternehmen. Kundenzufriedenheit, Kundenorientierung,
Prozesseffizienz und die Fähigkeit, schnell und flexibel auf Anforderungen des
Marktes reagieren zu können, zählen heute zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren im
Wettbewerb. Um diese komplexen Anforderungen an Prozesse und Ablauforganisation
zu erfüllen und im Sinne der Unternehmensziele nachhaltig umzusetzen, haben wir
ein zuverlässiges Qualitätsmanagementsystem.